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Verankerung von Kappen mit Tellerankern

Anwendungsbereich:
Z. B. Kappen mit Lärmschutzwänden nach LS 1 und LS 2 nur zur Aufnahme von Zugkräften.

Statischer Nachweis erforderlich, zulässige Ankerkräfte nur zu 50% ausnutzen. Diese Einschränkung gilt nicht für Telleranker mit verschiebbar angeordnetem Oberteil. Die Verschieblichkeit ist durch ein Prüfzeugnis nachzuweisen. Die Verschiebung darf nicht auf der Dichtungsschicht erfolgen.

Werkstoffe:
Nichtrostender Stahl, Stahlgruppe A4 bzw. A5, Werkstoff-Nr. 1.4401 bzw. 1.4571. Anker mit Gewindehülse, unten auch S 235 JR möglich. Kopfbolzen, Werkstoff-Nr. 1.4301 oder 1.4303, mit Zulassung des DIBt.
 

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